15.04.2021: Wichtige Hinweise zum Schulbeginn nach den Osterferien
Dieser Beitrag ist abgelaufen: 15. Mai 2021 00:00
Liebe Eltern,
wie bereits in meiner E-Mail am Dienstag (13.04.) geschrieben, ist ab kommenden Montag (19.04.2021) der Nachweis eines negativen Testergebnisses zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung. Dieses Testergebnis darf nicht älter als 72 Stunden (3 Tage) sein.
Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule nutzt.
Unter Testmöglichkeiten - Perspektive LaDaDi finden Sie eine Übersicht der Teststationen in Alsbach-Hähnlein und den umliegenden Orten.
Sofern Sie Ihr Kind bei der Testung begleiten möchten, empfehlen wir Ihnen, die kostenlosen Bürgertests in Anspruch zu nehmen. Dies würde uns gerade in der Anfangszeit im Unterricht deutlich entlasten.
Bitte beachten Sie, dass der Test in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung (teilweise sogar am Sonntag) durchgeführt werden kann und die Testnachweise nur 72h lang gültig sind.
Schüler*innen, die keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte im Vorfeld schriftlich (mit Unterschrift) von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab. Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zuhause. Bitte kümmern Sie sich eigenständig um ein Kontaktkind aus der Gruppe und teilen uns dessen Namen im Vorfeld mit, damit wir ihm die Aufgaben für Ihr Kind mitgeben können. Bitte beachten Sie, dass es ressourcenbedingt keine weitere gesonderte Betreuung durch Lehrkräfte geben wird.
Falls Ihr Kind den Nachweis durch die Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule erbringen soll, so ist dafür die unterschrieben Einverständniserklärung erforderlich.
Die Kinder müssen den Selbsttest eigenständig unter Aufsicht/ Anleitung der Lehr- und Betreuungskräfte zweimal in der Woche (Gr. I am Mo und Do, Gr. II am Di und Fr) zu Beginn des Unterrichts bzw. der Notbetreuung im Klassenverband durchführen.
Zur Vorbereitung auf die Selbsttestung bitten wir Sie, das Procedere mit Ihrem Kind in Ruhe im Vorfeld zu besprechen und/ oder einen Selbsttest gemeinsam zuhause probehalber durchzuführen.
Gerne können Sie auch das zugesandte Leporello zur Durchführung des Selbsttests mit Ihrem Kind basteln und/ oder folgende Videos gemeinsam ansehen:
Torben erklärt den Coronatest: https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/
Dr. Kasperls Coronatest-Anleitung der Augsburger Puppenkiste: https://www.youtube.com/watch?v=A0EqaSBurX0&t=47s
Fällt der Selbsttest in der Schule negativ aus, gelten weiterhin die üblichen Hygieneregeln (Maskenpflicht, Abstand, Händewaschen, Lüften) laut Hygieneplan.
Für den Fall, dass der Selbsttest eines Kindes in der Schule positiv ausfällt, werden wir Sie umgehend telefonisch benachrichtigen sowie das Gesundheitsamt informieren.
Ihr Kind wird bis zur Abholung durch Sie an der frischen Luft im Gartenbereich von uns betreut. Bitte stellen Sie daher an den Testtagen unbedingt sicher, dass Sie unter der angegebenen Telefonnummer bis 8:30 Uhr erreichbar sind und Ihr Kind im Fall der Fälle zügig abholen können, um es nicht unnötig warten zu lassen. Zudem sind Sie verpflichtet, nach Abholung Ihres Kindes unverzüglich einen Termin in einem Corona-Testcenter oder einer anderen Teststelle für einen PCR-Test zu vereinbaren. Mit Hilfe dieses Tests muss das Ergebnis des Schnelltests bestätigt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests muss sich Ihr Kind in Quarantäne begeben.
Für die restlichen Kinder der Klasse müssen keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden, bis der PCR-Test ein mögliches positives Ergebnis bestätigt. In diesem Fall würden wir Sie als Schule umgehend kontaktieren.
Da ein positives Ergebnis des Selbsttests bei den Kindern unterschiedliche Gefühle hervorrufen kann, bitten wir Sie auch dieses Szenario im Vorfeld mit Ihrem Kind durchzugehen. Zur Unterstützung können Sie gerne das zugesandte Selbsttest-Infoheft verwenden.
Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, Kinder ab Montag nach Hause zu schicken, sofern Sie keinen gültigen negativen Testnachweis oder eine Einverständniserklärung zur Durchführung des Selbsttests dabei haben!
Wir hoffen sehr, dass wir es mithilfe der Testungen ermöglichen können, die Schulen dauerhaft geöffnet zu lassen und mithelfen, verdeckte Infektionen frühzeitig zu entdecken.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Klassenlehrkräfte oder die Schulleitung wenden.