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02.12.2020: Neuer schulischer Hygieneplan

Aufgrund der geänderten Bestimmungen haben wir den schulischen Hygieneplan erneut angepasst.

Die wichtigste Änderung betrifft das Betretungsverbot. So haben nur noch alle Personen ein Betretungsverbot, in deren Haushalt eine Person (sie selbst oder ein Angehöriger) COVID-19-typische Symptome (vor allem Fieber, trockenen Husten, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinn) zeigt. Sollte ein Angehöriger des Haushaltes eine Quarantäneanordnung als Kontaktperson (WICHTIG: Ohne eigene Symptome!) erhalten haben oder sich als vorsorgliche Maßnahme in häuslicher Absonderung befinden, dürfen die Kinder unsere Schule ab sofort betreten, sofern sie keine Symptome zeigen.

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