24.04.2020: Ausweitung der Berechtigten der Notbetreuung
Dieser Beitrag ist abgelaufen: 24. Mai 2020 00:00
Neben den bisher berechtigten Funktionsgruppen, sind ab Montag, 27.04.2020 auch Kinder von Lehrkräften, Schulleitungen und Betreuungskräften zur Notbetreuung zugelassen, wenn die Eltern nachweislich für den Einsatz in den Notbetreuungen der Schulen und Betreuungseinrichtungen unabdingbar sind.
Anmeldungen zur Notbetreuung können weiterhin per E-Mail oder Telefon erfolgen. (Bitte mindestens 24h im Voraus)
Bitte füllen Sie zudem das Formular aus und geben es in der Schule ab.