Schule am Hinkelstein / Alsbach-Hähnlein

Freiwilliger Rücktritt

Hessisches Schulgesetz § 75 (5): „In einer allgemein bildenden Schule können Schülerinnen und Schüler freiwillig aus der derzeit besuchten Jahrgangsstufe in die im vorangegangenen Schuljahr besuchte Jahrgangsstufe zurücktreten, wenn zu erwarten ist, dass sie dadurch in ihrer Lernentwicklung besser gefördert werden können. Die Entscheidung trifft auf Antrag der Eltern die Klassenkonferenz."

Der freiwillige Rücktritt kann bis spätestens zwei Monate vor dem Termin der Versetzungszeugnisse beantragt werden.