Schule am Hinkelstein / Alsbach-Hähnlein

Förderplan

Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen sowie im Lern- und Sozialverhalten erhalten einen Förderplan. In diesem werden Förderziele formuliert und alle Maßnahmen dokumentiert, die zu einem Lernerfolg verhelfen können. Der Förderplan wird mit den Eltern besprochen und von allen Beteiligten unterschrieben. Das Original wird in die Schülerakte abgeheftet, eine Kopie erhalten die Eltern. Eine Kopie wird per Mail an die Schulleitung zur Kenntnisnahme geschickt. Der Förderplan gilt für ein Halbjahr und muss anschließend überprüft und falls erforderlich erneuert werden.

Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Über Form und Gewährung eines Nachteilsaugleiches entscheidet die Klassenkonferenz. Die Eltern sind über die Klassenkonferenzbeschlüsse zu informieren. Auch die Eltern können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.