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Fahrrad-/ Rollerständer

Im Sekretariat können die Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Klassen mit schriftlicher Genehmigung der Eltern einen Ständer für ein Fahrrad (4. Schuljahr) oder einen Roller (3. Schuljahr) beantragen. Passende Formulare gibt es im Sekretariat.

Bitte beachten Sie: Im Rahmen der Schülersachschadenversicherung besteht Versicherungsschutz für Fahrräder jedoch nicht für Roller.

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